Der Energieausweis liefert Hausbesitzern und Vermietern Hinweise zur effizienten Sanierung und Modernisierung ihres Hauses. Außerdem unterstützt er Mieter und Eigentümer von Immobilien bei der Einschätzung und Bewertung der Energiekosten der genutzten Immobilie.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen:
Der bedarfsorientierte Ausweis wird ermittelt aus dem Energiebedarf des Hauses.
Der verbrauchsorientierte Ausweis wird ermittelt aus dem tatsächlich erfolgten Energieverbrauch der letzten 3 Jahre.
Der Eigentümer des Hauses hat das Wahlrecht zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis.
Für bestehende Gebäude muß bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden. Ausgenommen hiervon sind nur unter Denkmalschutz stehende Gebäude (vgl. § 16 Abs. 4 EnEV).
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung des Energieausweises.
Wir stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen, organisieren die erforderlichen Termine mit einem von Ihnen ausgewählten Energieberater und stellen diesem die benötigen Unterlagen zusammen.
Mit dem Energieausweis erhalten Hauseigentümer wertvolle Tips zur Sanierung und Modernisierung. Professionell durchgeführte Sanierungsmaßnahmen zahlen sich langfristig immer aus, zumal sie auch deutlich staatlich gefördert werden.
In der EnEV, der Energieeinsparverordnung, sind die Rahmenbedingungen festgelegt.
Staatliche Förderung können Sie u. a. über die KfW- Förderbank beantragen. Ggf. bieten auch Länder und Kommunen Förderprogramme zur Wohnraummodernisierung an.
Auswahl wichtiger Sanierungsmaßnahmen, die gefördert werden:
| Dämmung von Außenwand und Dach |
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Erneuerung der Heizungsanlage durch Brennwert- und Niedrigtemperaturkessel |
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| Dämmung der Kellerdecke |
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| Fenster in Zwei- oder Dreifachverglasung |
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Bitte bedenken Sie:
Ein niedriger Energieverbrauch
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