
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 01.01.2008
- Die Aufnahme der Geschäftsverbindung durch Reaktion auf ein übersandtes Angebot gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die widerspruchslose Annahme unserer Dienste genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrags. Dazu genügt auch Mitursächlichkeit.
- Die Informationen in unseren Angeboten beruhen auf den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. Wir bemühen uns, über Objekte und alle beteiligten Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten und diese zu überprüfen. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit - auch nicht in Teilen - übernehmen.
- Unsere Angebote und Nachweise sind freibleibend. Der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung und -verpachtung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Unsere Angebote und jegliche andere Information sind in allen Fällen ausschließlich für den Empfänger persönlich bestimmt. Wenn aufgrund einer unbefugten Weitergabe unserer Angebote und Informationen ein Vertrag mit dem Eigentümer des Objekts zustande kommt, so ist der Empfänger uns gegenüber zum Schadensersatz in Höhe der uns entgangenen Provision verpflichtet.
- Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies uns unverzüglich mitzuteilen und uns die entsprechende Informationsquelle offenzulegen. Anderenfalls ist die Berufung auf Vorkenntnis unzulässig und hindert die Entstehung eines Provisionsanspruchs nicht.
- Die Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt incl. Umsatzsteuer grundsätzlich bei
- An- und Verkauf von Immobilienbesitz durch unsere Vermittlung je 3,57 % des Kaufpreises
- b) Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Räumen bei Verträgen bis zu 5 Jahren Mietzeit 2,38 Monatsmieten bzw. Pachtzins; bei längerer Vertragszeit oder Option auf längere Vertragszeit 4,76 Monatsmieten bzw. Pachtzins.
- Vermietung von privat genutztem Wohnraum 2,38 Monatsmieten.
- Vereinbarung eines Optionsrechts 1,8 % des Verkehrswerts der Immobilie.
- Vereinbarung von Vorkaufsrechten 1,19 % des Verkehrswerts der Immobilie.
- Erbbaurecht je 3,57 % des auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzinses unbeachtet möglicher Provisionsansprüche aus a).
- Vermittlung von Geschäften bzw. Existenzen 3,57 % des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der Gebühren, die für die Vertragszeit für Vermietung/Verpachtung berechnet werden.
- Abweichung von den oben genannten grundsätzlichen Provisionshöhen sind im Einzelfall möglich. In diesen Fällen gelten vorrangig die konkreten und auf den Einzelfall bezogenen Angaben im Exposé, in der Anzeige oder in den anderen Offerten zum Objekt.
- Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu werden.
- Unser Provisionsanspruch ist entstanden und zahlbar, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt.
Der Provisionsanspruch ist auch entstanden, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die vom Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird.
Ebenso ist unser Provisionsanspruch entstanden, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Weg der Zwangsversteigerung.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Aachen, sofern die Immobilie in Deutschland liegt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Eupen, sofern die Immobilie in Belgien liegt.